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elektronische Kennzeichnung von Heimtieren |
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Inhaltsverzeichnis
Überlegungen vor Anschaffung eines Haustieres
- Habe ich genug Zeit
- Habe ich genügend Platz
- Kann ich mir das Tier leisten? ( Tierarzt, Futter, Versicherung; Steuer, etc.... )
17.02.2010uml;hrend der Arbeit usw.?
- Besteht eine Allergie ?
- Sind alle Familienmitglieder einverstanden ?
- Bin ich in der Lage das Tier entsprechend zu betreuen ?
- Lässt meine längerfristige Lebensplanung ( Beruf, Auslandsaufenthalte, Kinder ... ) eine Anschaffung zu ?
Woher bekomme ich ein Haustier, und was muß ich beachten ?
- Im Tierheim
So erkenne ich ein gutes Tierheim
- Die Tiere sind geimpft, entwurmt, gechipt, eventuell kastriert und unter tierärztlicher Betreuung.
- Sie werden ausreichend über die Charaktereigenschaften des gewünschten Tieres informiert.
- Sie haben die Möglichkeit mit dem Tier Kontakt aufzubauen ( spazieren gehen, besuchen ... )
- Das Tierheim verlangt lediglich einen Unkostenbeitrag für die bereits angefallenen Kosten.
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Bei einem Züchter
So erkennen Sie seriöse Züchter
- Die Tiere leben im Familienverband - keine Zwingerhaltung ( Hunde ).
- Er züchtet nicht zu viele verschiedene Rassen.
- Der Interessent kann Muttertier und Welpen besichtigen.
- Der Züchter gibt umfassende Informationen über spezifische Eigenschaften und Bedürfnisse der verschiedenen Rassen.
- Alle Tiere stehen unter tierärztlicher Betreuung und haben einen gültigen Impfpass.
- Das Fellkleid ist glänzend und die Augen klar.
- Der Züchter interessiert sich für das neue Zuhause des Tieres.
- Er sollte einem Zuchtverband angehören.
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Grundsätzliches zur Tierhaltung
Mit Tieren zu leben kann wunderschön sein. Jeder der Tiere in seine Obhut nimmt, muss sich aber auch darüber im Klaren sein, dass er damit auch Verantwortung und Pflichten übernimmt. Diese sind im BUNDESTIERSCHUTZGESETZ detailliert festgelegt.
Zur Haltung von Tieren ist jeder berechtigt der über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. An Minderjährige, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen Tiere nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten abgegeben, verkauft oder verschenkt werden.
Tiere müssen so gehalten werden, dass ihre Körperfunktionen und ihr Verhalten nicht gestört und ihre Anpassungsfähigkeit nicht überfordert wird. Die gesetzlichen vorgeschriebenen Mindestanforderungen an die Haltung von Heim - und Wildtieren finden Sie in den Anlagen zur 2. Tierhalteverordnung, BGBL Nr. 486/2004
Wildtiere, die besondere Anspr17.02.2010ur auf Grund einer Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde gehalten werden. Die Anzeige hat spätestens 2 Wochen nach Erwerb des Tieres zu erfolgen und hat folgendes zu beinhalten:
- Name und Anschrift des Halters
- Art und Höchstzahl der17.02.2010tung
- Bei Eulen und Greifvögel, sowie bei Papageienvögel, welche im Anhang A der Verordnung (EG) Nr.338/97 des Rates ( Artenschutzverordnung der EU )genannt sind, ist der Behörde auch die Kennzeichnung mittels Transponder oder Beinring mitzuteilen.
Folgende Tiere dürfen nur auf Grund einer Anzeige gehalten werden:
- Alle Wildtierarten der Säugetiere, mit Ausnahme von Schalenwild, Bison und Streifenhörnchen
- Alle Wildvögel mit Ausnahme der Unzertrennlichen, der Plattenschweifsittiche, der Prachtfinken, der chinesischen Sonnenvögel, der chinesischen Zwergwachteln und der Diamanttäubchen
- Alle Reptilien
- Alle Amphibien
- Alle Fische, die in Freiheit länger als einen Meter werden
Was ist Verboten ?
Nach dem neuen Tierschutzgesetz ist es verboten Tieren ungerechtfertigt Schmerzen zuzufügen oder Sie in schwere Angst zu versetzen. Um keinen Zweifelaufkommen zu lassen, hat der Gesetzgeber einen Katalog der Tierquälerei erstellt. Als Tierquälerei und somit verboten gelten folgende Punkte:
- Töten von Tieren ohne vernünftigen Grund
- Das Kupieren von Ohren, Schwänzen oder Schnäbeln
- Das Durchtrennen der Stimmbänder
- Das Entfernen der Zähne oder Krallen
- Das Aussetzen von Tieren
- Das Abtrennen von Gliedmaßen
- Die Vernachlässigung der Unterbringung, Ernährung oder Betreuung
- Die Vornahme von Züchtungen, die für das Tier oder dessen Nachkommen mit starken Schmerzen, Leiden, Schäden oder oder mit schwerer Angst verbunden sind
- Der Erwerb, Import und die Weitergabe von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen
- Die Erhöhung der Aggressivität und die Kampfbereitschaft von Tieren
- Die Verwendung von Stachelhalsbändern, Korallenhalsbändern, elektrisierenden oder chemischen Dressurgeräten oder anderen technischen Geräten oder Hilfsmitteln, die darauf abzielen, das Verhalten eines Tieres durch Härte oder Strafreize zu beeinflussen.
- Das Hetzen eines Tieres auf ein Anderes bzw. das Abrichten auf Schärfe
- Das Organisieren und Durchführen von Tierkämpfen
- Die Veranstaltung von Hunderennen auf Asphalt oder anderen harten Bodenbelägen
- Die Zuführung von Reiz oder Dopingmitteln zur Leistungssteigerung von Tieren
- Die Heranziehung von Tieren zu Filmaufnahmen, Werbungen, Schaustellungen oder ähnlichen Zwecken und Veranstaltungen sofern damit Leiden, Schmerzen, Schäden oder schwere Angst für Tiere verbunden sind
- Das Abverlangen von Leistungen, sofern damit offensichtlich Leiden, Schmerzen, Schäden oder schwere Angst für Tiere verbunden sind
- Wenn ein Tier Temperaturen, Witterungseinflüssen, Sauerstoffmangel oder einer Bewegungseinschränkung ausgesetzt wird, und ihm dadurch Leiden, Schmerzen, Schäden oder schwere Angst zugefügt wird
- Der Zwang zur Nahrungs- oder Stoffaufnahme sofern dies aus medizinischen Gründen nicht notwendig ist
- Das Vorsetzen von Nahrung oder Stoffen, mit deren Aufnahme für das Tier offensichtlich Leiden, Schmerzen, Schäden oder schwere Angst verbunden sind
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